Die nächste Heizperiode steht an, und Ihr Heizkessel ist älter als 30 Jahre? Dann sollten Sie hellhörig werden. Denn laut EnEV 2014 dürfen Konstanttemperatur-Heizkessel für Öl oder Gas, die vor 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, seit Anfang 2015 nicht mehr betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen und es gibt Fördermöglichkeiten.
EnEV 2014
Austauschpflicht für alte Heizkessel

Diese Heizkessel fallen nicht unter die Verordnung
Konstanttemperatur-Heizkessel passen ihre Temperatur nicht der Nachfrage an. Sie müssen laut EnEV 2014 nach 30 Jahren stillgelegt werden, es sei denn, der Eigentümer wohnt seit mindestens 2002 mit im Haus.
Nicht betroffen sind außerdem:
- Niedertemperatur-Heizkessel,
- Brennwertkessel,
- Heizungsanlagen mit weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt Nennleistung,
- Heizkessel, die für nicht marktübliche Brennstoffe geeignet sind (z. B. Holzpellets),
- Warmwasseraufbereitungs-Anlagen,
- Küchenherde und
- eingebaute Geräte, die nur einen Raum beheizen und Warmwasser liefern.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Heizung zu den Ausnahmen zählt, fragen Sie Ihren Schornsteinfeger.
Energieverschwender unter Zeitdruck
Die Neuerungen der Energie-Einsparverordnung gelten seit 1. Mai 2014. Die Frist für den Heizkesselaustausch ist bereits Ende 2014 abgelaufen. Ende 2015 läuft eine zweite Frist ab: Bis dahin müssen Haubesitzer, deren Dach oder Dachboden nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, ihre oberste Geschossdecke dämmen. Wer ab 2016 eine Immobilie kauft, die seit 1985 nicht mehr modernisiert wurde, hat zwei Jahre Zeit, um Heizkessel und Dämmung auf den aktuellen Stand zu bringen.
Neuer Heizkessel, neuer Brennstoff?
Hauseigentümer sollten ihre Sanierungsvorhaben trotz Zeitdruck gut planen. Seit März 2015 werden fachkundige Energieberatungen vor Ort durch das Wirtschaftsministerium noch höher bezuschusst. Celia Schütze, Geschäftsführerin der Bonner Energie Agentur, rät: "Mit dem neuen Heizkessel können sich Hauseigentümer auch für einen neuen Brennstoff entscheiden. Doch es gilt abzuwägen, wie sich der Preis in den nächsten 15 bis 20 Jahren voraussichtlich entwickeln wird oder wie verfügbar der Brennstoff sein wird." Die Energieberaterin empfiehlt, sich für die Planung an die örtliche Verbraucherzentrale oder Kommune zu wenden. Hier erhalten Sie weitere Informationen sowie Listen mit seriösen Energieberatern.
KfW-Förderprogramm "Energieeffizientes Sanieren"
Mit dem Programm "Energieeffizient sanieren" fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter bestimmten Voraussetzungen die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder auch energetische Einzelmaßnahmen mit einem Kredit oder Investitionszuschuss. Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW. Den Kreditantrag stellen Sie bei Ihrer Volksbank Albstadt eG. Wir begleiten Sie auch bei der Modernisierung Ihrer Immobilie. Sprechen Sie uns an.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bevor Sie mit der Sanierung beginnen, sollten Sie sich im Detail bei den Fördergebern über die Voraussetzungen informieren.
Zuletzt aktualisiert am 8. September 2015.