Sind Sie beruflich viel unterwegs? Dann genießen Sie ab 2014 höhere Steuervorteile. Außerdem wird Wohn-Riester flexibler und es gibt 50 Euro mehr Betreuungsgeld. Was das Jahr 2014 sonst noch in Sachen Finanzen Neues bringt, erfahren Sie in diesem Überblick.
Gesetzliche Änderungen 2014
Was sich ändert
Alle Jahre wieder steigt der Steuerfreibetrag
Für 2014 beträgt der Grundfreibetrag 8.354 Euro. Bis zu dieser Höhe fällt aufs Jahr gerechnet keine Einkommensteuer an. Den Grundfreibetrag sowie weitere pauschale Freibeträge berücksichtigt Ihr Arbeitgeber automatisch. Wenn Sie für 2014 hohe Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen erwarten, die die Pauschalbeträge um mindestens 600 Euro übersteigen, beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt eine Lohnsteuer-Ermäßigung. So haben Sie sofort netto mehr auf dem Konto und müssen nicht auf die Rückzahlung vom Finanzamt warten.
Steuern sparen auf Dienstreisen
Wenn Sie viel auf Dienstreise sind, haben Sie gute Chancen, ab 2014 weniger Steuern zu zahlen. Denn Sie können höhere Verpflegungspauschalen als Werbungskosten absetzen.
- Ab 8 Stunden Abwesenheit: 12 Euro/Tag
- 24 Stunden Abwesenheit: 24 Euro/Tag
- Für den An- und Abreisetag: 12 Euro/Tag
Wo liegt Ihre "erste Tätigkeitsstätte"?
Ab 2014 wird aus der "regelmäßigen Arbeitsstätte" eine "erste Tätigkeitsstätte". Wenn Sie etwa zwischen verschiedenen Filialen pendeln, bitten Sie Ihren Chef, die für Sie steuerlich günstigste Tätigkeitsstätte beim Finanzamt anzugeben. Das darf eine Stätte sein, für die weniger Fahrtkosten anfallen, Hauptsache sie ist Ihnen dauerhaft zugeordnet. Dann können Sie für Fahrten zu anderen Filialen mehr Werbungskosten absetzen.
Grenzen der gesetzlichen Versicherungen steigen
Wer mehr als 3.937,50 Euro brutto im Monat verdient, muss 2014 höhere Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. 2013 war der Teil des Brutto-Monatsgehalts über 5.800 Euro im Westen bzw. 4.900 Euro im Osten beitragsfrei. Seit 2014 gelten höhere Beitragsbemessungsgrenzen. Das heißt: Besserverdiener zahlen 2014 höhere Sozialabgaben, da der beitragspflichtige Teil ihres Einkommens gestiegen ist.
Beitragsbemessungsgrenzen ab 2014 | West | Ost |
---|---|---|
Allgemeine Rentenversicherung | 5.950 Euro/Monat | 5.000 Euro/Monat |
Gesetzliche Krankenversicherung | 4.050 Euro/Monat | 4.050 Euro/Monat |
Rürup-Rente: nächster 2-Prozent-Schritt
Ihre Beiträge zu einer Rürup-Rente sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Ab 2014
rechnet das Finanzamt 78 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) als steuermindernd an. Jedes Jahr steigt der Prozentsatz um weitere 2 Prozent – bis zum Jahr 2025. Ab diesem Zeitpunkt sind die Beiträge zur Rürup-Rente zu 100 Prozent absetzbar.
Wohn-Riester wird flexibler
Ein Wohn-Riester-Vertrag erfüllt drei Wünsche: Bausparen, Altersvorsorge und staatliche Förderung. Ab 2014 dürfen Sie bereits in der Ansparphase Kapital entnehmen, um eine Immobilie zu kaufen, Schulden zu tilgen sowie das Eigenheim alters- oder behindertengerecht umzubauen. Diese Entnahmen wirken sich nicht negativ auf die staatliche Förderung aus. Bei Teilentnahmen müssen 3.000 Euro im Vertrag bleiben.
50 Euro mehr für private Betreuung
Ab 1. August 2014 erhalten Eltern monatlich 150 Euro (statt bisher 100 Euro) Betreuungsgeld pro Kind, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Kind ist unter 3 Jahre.
- Anspruch auf Elterngeld besteht nicht mehr.
- Das Kind ist nach dem 31. Juli 2012 geboren.
- Sie nutzen keine öffentlich finanzierte Betreuungseinrichtung.
Betreuungsgeld gibt es für maximal 22 Monate, bis das Kind 3 Jahre alt ist.
5 Euro mehr für Kleinkinder
Empfängern von Hartz IV und Sozialhilfe wird das Betreuungsgeld von der staatlichen Unterstützung abgezogen. Ab 2014 erhält ein alleinstehender Erwachsener monatlich 391 Euro Grundsicherung. Für Kinder bis 6 Jahre erhöht sich der Regelsatz um 5 Euro auf 229 Euro pro Monat.
Steuervorteile mit Kindern
Das Betreuungsgeld ist wie das Elterngeld und das Kindergeld steuerfrei. Alternativ zum Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag in Höhe von 7.008 Euro für zusammenveranlagte Eltern (Stand: 2013). Kinderfreibetrag und Kindergeld sind Steuervorteile. Es kann allerdings immer nur ein Vorteil genutzt werden. Ob sich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger für Sie auswirkt, prüft das Finanzamt automatisch.
Nach drei Jahren schuldenfrei
Ab 1. Juli 2014 gilt das neue Insolvenzrecht. Wer innerhalb von drei Jahren 35 Prozent seiner Schulden sowie die Verfahrenskosten zurückzahlt, dem wird die Restschuld erlassen. Begleicht ein Schuldner mindestens die Verfahrenskosten, verkürzt sich das Verbraucherinsolvenzverfahren von sechs auf fünf Jahre. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind neben Strafgeldern ab 2014 auch Unterhalts- und Steuerschulden.
Flensburger Punktereform
Mit drei Punkten haben Autofahrer ab 1. Mai 2014 die volle Punktzahl erreicht. Bereits bei acht Punkten (bisher 18) ist nach dem neuen Punktesystem der Führerschein weg.
Verkehrsverstöße | Strafen |
---|---|
Handy am Steuer | 70 Euro, 1 Punkt |
Innerorts über 20 km/h zu schnell | 80 Euro, 1 Punkt |
Drängeln (Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes bei über 130 km/h) | 320 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
Mehr als 1,1 Promille Alkohol am Steuer | 1 bis 2 Monatsgehälter, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug, 3 Punkte |
Ab 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug in Deutschland eine Warnweste liegen, die die Norm DIN EN 471 erfüllt.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 9. Dezember 2013